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Das neue Lieferkettengesetz

Durch das Lieferkettengesetz sollen Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden können.

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Das neue Lieferkettengesetz

Nach langem Streit über das Lieferkettengesetz konnte sich die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ein Gesetz geeinigt werden. Bis jetzt sollten Unternehmen auf freiwilliger Basis dafür sorgen. Da diese Selbstregulierung allerdings kaum erfolgte und als gescheitert gilt, folgt nun eine gesetzliche Regelung.  

Betroffen sind in Deutschland ansässige Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden bzw. ab dem Jahr 2024 Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. 

Bestandteile des Lieferkettengesetzes 

Hauptbestandteil des neuen Lieferkettengesetzes soll die Festlegung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen sein. Diese lässt sich durch die folgenden Punkte beschreiben: 

1. Pflicht zur Risikoanalyse 

Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette ermitteln. Zu diesen Risiken gehören unter anderem Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltschädigung und Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Die Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmenden ist bspw. notwendig für die Bildung von Gewerkschaften. Unternehmen müssen gewährleisten, dass es zu keinen Menschenrechtsverstößen bei ihren unmittelbaren Zulieferern kommt. Bei mittelbaren Zulieferern muss nur noch eine abgeschwächte Form der Risikoanalyse stattfinden. Dies betrifft beispielsweise Rohstofflieferanten. 

2. Pflicht zu Folgemaßnahmen: Neue Absprachen mit Lieferanten 

Auf die Risikoanalyse müssen laut des Gesetzentwurfs Maßnahmen des Unternehmens folgen, um den negativen Auswirkungen vorzubeugen und die bestehenden Auswirkungen zu minimieren. So müssen beispielsweise neue Absprachen mit Lieferanten getroffen werden. Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung soll nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden.  

3. Berichterstattungspflicht 

Betroffene Unternehmen werden zudem verpflichtet, jährlich öffentlich einen Bericht über die Auswirkungen ihres unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte vorzulegen. 

4. Bemühenspflicht und Prinzip der Angemessenheit 

Sowohl bei der Pflicht zur Risikoanalyse als auch bei der Verpflichtung zur Ergreifung von Folgemaßnahmen handelt es sich um eine Bemühenspflicht und nicht um eine Erfolgspflicht. Das heißt, dass Unternehmen nicht verpflichtet werden, alle Menschenrechtsverstöße in ihrer Lieferkette zu verhindern. Sie werden zu zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, die zur Verringerung von Menschenrechtsverstößen beitragen, verpflichtet. 

Konsequenzen 

Falls die vom Lieferkettengesetz vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet werden, müssen Unternehmen Zwangs- und Bußgelder in Höhe von bis zu 10 % ihres Umsatzes zahlen. 

Kritik 

Deutsche Unternehmen haften nach wie vor nicht für Menschenrechtsverletzungen in ihrer globalen Lieferkette. Es kann also zu Strafen wie Bußgeldern kommen, allerdings kann niemand dafür zivilrechtlich angeklagt oder eingesperrt werden. 

Viola Wohlgemuth, Expertin für Konsum und Ressourcenschutz bei Greenpeace kritisiert zudem: “Die Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen geschehen vor allem am Anfang der globalen Lieferketten und damit in Produktionsländern außerhalb der EU”. Der Anfang der Lieferkette wird durch das Lieferkettengesetz allerdings nur bedingt abgedeckt, da deutsche Unternehmen hauptsächlich für ihren direkten Lieferanten verantwortlich sind.  

Auch die Beschränkung des Lieferkettengesetzes auf große Unternehmen wird kritisiert.  

Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch (Teil der Inititative Lieferkettengesetz) meint: „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“. 

Das Sorgfaltspflichtengesetz, wie der offizielle Name lautet, könnte Vorbild der EU-Initiative für eine ähnliche Regelung sein.  

Weitere Informationen:  

o. A. /  Das neue Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) aus Noerr vom 16.02.2021 

Zacharakis, Z. / Zügel für den globalen Kapitalismus aus der Zeit vom 12.02.2021 


Zwei begrüßenswerte Premieren: Die Nigerianerin Ngozi Okonjo-Iweala wird neue Chefin der WTO

Die Nigerianerin Dr. Ngozi Okonjo-Iweala wird neue Generaldirektorin der Welthandelsorganisation (WTO). Mit ihr tritt erstmals eine Frau und erstmals eine Vertreterin des afrikanischen Kontinents an die Spitze der 1995 gegründeten Organisation. Die Erwartungen an sie sind hoch.

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Zwei begrüßenswerte Premieren: Die Nigerianerin Ngozi Okonjo-Iweala wird neue Chefin der WTO

Einstimmige Entscheidung der 164 Mitgliedsländer

Die Entscheidung der 164 Mitgliedsländer fiel am Montag, den 15. Februar bei einer Online-Sitzung der WTO-Botschafterinnen und Botschafter in Genf einstimmig. Die USA hatten Okonjo-Iweala unter Ex-Präsident Donald Trump im Herbst als einziges Land die Zustimmung verweigert. Nach dem vorzeitigen Rücktritt des vorherigen Generaldirektors Roberto Azevedo, der mit der Eskalation des Handelsstreits zwischen den USA und China zusammenfiel, blieb die WTO monatelang ohne Führung. Nachdem Trumps Nachfolger Joe Biden die Blockade aufgehoben hat, stand der Wahl Okonjo-Iwealas nun nichts mehr im Wege. Sie tritt ihr Amt am 1. März an.

«Es kann bei der WTO kein «weiter so wie bisher» geben», sagte Okonjo-Iweala und kündigte weitreichende Reformen an. Die Organisation ist in einer tiefen Krise, mit Grabenkämpfen zwischen Ländern des Südens und des Nordens und ungelösten Handelsstreitigkeiten zwischen den USA, China, der EU und vielen anderen. Als erste Priorität ihrer Arbeit kündigte die neue Generaldirektorin an, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten die ökonomischen und gesundheitlichen Folgen der Covid-19 Pandemie anzugehen.

Tatkräftige und erfahrene neue Generaldirektorin

Okonjo-Iweala gilt als überaus qualifiziert für diese anspruchsvolle Position. Die 66-jährige Ökonomin hat jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklungspolitik. In Nigeria war sie die erste Außenministerin. Zwei Mal stand sie auch an der Spitze des nigerianischen Finanzministeriums. 25 Jahre lang war sie bei der Weltbank in Washington, wo sie zur Nummer zwei aufstieg. Zuletzt leitete sie den Verwaltungsrat der internationalen Impfinitiative GAVI, die die faire Verteilung der Corona-Impfstoffe weltweit koordinieren soll.

„Ihre Ernennung betrachte ich als Bestätigung für die Kompetenz und die Führungsqualitäten afrikanischer Frauen und dafür, dass afrikanische Frauen trotz der systematischen Hürden und Hindernisse, mit denen sie konfrontiert sind, hervorragende Leistungen erbringen“, so Fadumo Dayibu, die erste Kandidatin bei einer Präsidentschaftswahl in Somalia im Interview mit der Deutschen Welle. „Das Blatt wendet sich zugunsten kompetenter Frauen und es wird Zeit, dass das so kommt.“

Ngozi Okonjo-Iweala bringt jedoch nicht nur Diversität und Inklusion mit auf die internationale Ebene. In ihren bisherigen Positionen hat sie sich leidenschaftlich dafür eingesetzt, Armut, Ungleichheit und Korruption zu verringern. Daher ist es keine unbegründete Hoffnung, dass sie als Generaldirektorin der WTO auch auf den globalen Handel einen positiven Einfluss nehmen wird.

Weitere Informationen:

WTO: History is made: Ngozi Okonjo-Iweala chosen as Director-General, auf „www.wto.org“ am 15.2.2021

Andreas Rostek Buetti: „Eine große Sache“: Eine Frau aus Afrika an der Spitze der WTO, in „Deutsche Welle“ am 15.2.2021

Tobias Kaiser: Ende der Handelskriege? – Diese Frau nährt Europas große Sehnsucht, in „Die Welt“ am 15.2.2021


Pro!Afrika: Wirtschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe

26.04.2017: In jüngerer Vergangenheit sind im Zusammenhang mit dem verstärkten Zustrom von Geflüchteten jene Stimmen lauter geworden, die eine nachhaltige Fluchtursachenbekämpfung auf dem afrikanischen Kontinent ins Auge fassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte nun im Rahmen der Initiative "Pro!Afrika" die wirtschaftlichen Beziehungen mit Ländern in Afrika auf Augenhöhe ausbauen.

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Pro!Afrika Wirtschaftliche Beziehungen Deutschland Afrika

Pro!Afrika: Wirtschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe

Unsere Bündniskampagne weist bereits seit Jahren daraufhin, dass es für eine nachhaltige positive wirtschaftliche Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent unabdinglich ist, wirtschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe mit Unternehmen aus Afrika einzugehen. Dabei geht es vor allem darum, deutsche und afrikanische Unternehmen zu vernetzen sowie Chancen und Potenziale aufzuzeigen und zu nutzen.

Perspektiven fördern, Chancen nutzen, Wirtschaft stärken

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat nun die Initiative „Pro!Afrika“ ins Leben gerufen, mit der Unternehmenskooperationen und privatwirtschaftliches Engagement gefördert werden soll. Darüber hinaus wird angestrebt, Beschäftigungsperspektiven auf dem afrikanischen Kontinent zu schaffen. Für erste strukturelle Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau der Außenhandelskammern, die Förderung von betrieblicher Ausbildung durch ein Fachkräfteprogramm sowie der Aufbau eines Startup-Finanzierungsfonds, der dazu beitragen soll, lokale afrikanische Unternehmer mit deutschen Unternehmen zu vernetzen, sollen zunächst 100 Millionen Euro bereitgestellt werden. Außerdem ist vorgesehen, im Ministerium einen so genannten „Afrika-Lotsen“ zu installieren, der deutschen Unternehmen, die in Afrika tätig werden möchten, beratend zur Seite steht. Des Weiteren sollen Hermes-Bürgschaften, mit denen der Bund Exportkredite absichert, attraktiver gestaltet und Wirtschaftskommissionen, in denen deutsche sowie afrikanische Unternehmen vertreten sind, eingerichtet werden. Das Programm der Initiative „Pro!Afrika“ soll in dieser Woche mit Spitzenverbänden der Wirtschaft beraten und anschließend offiziell vorgestellt werden.

Chancenregion Afrika

Bereits im Februar reiste die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), mit einer Unternehmerdelegation nach Kenia. In Nairobi eröffnete sie am 9. Februar den German African Business Summit (GABS) der Subsahara-Afrika Initiative der deutschen Wirtschaft (SAFRI) mit mehreren Hundert Teilnehmern aus der Region. Im Rahmen dessen sagte die Ministerin: „Für die deutsche G20-Präsidentschaft hat die Bundesregierung Afrika und nachhaltiges, inklusives Wachstum zu Schwerpunktthemen gemacht. Die Chancenregion Afrika, die bis zum Jahr 2050 zwei Milliarden Bewohner zählen dürfte, ist ein Markt, der gerade erst dabei ist, sein volles Potential zu entfalten. Der Investitionsbedarf dort ist enorm, Know-how ‚Made in Germany‘ sehr gefragt und deutsche Unternehmen bereit, in die jungen Menschen in Afrika zu investieren und technologischen Wissenstransfer zu fördern. Meine erste Delegationsreise geht daher nach Afrika, als ein Signal, dass wir die Bedeutung der Region ernst nehmen und gemeinsam mit unseren Unternehmen einen nachhaltigen Beitrag leisten wollen.“

 

 

Foto: MEAACT | Public Domain Mark 1.0

Nahrungsmittelspekulationen befeuern Hungersnot

11.04.2017: Derzeit erleben wir am Horn von Afrika eine erneute Hungerkatastrophe, die für die betroffenen Menschen vor Ort zum Todeskampf wird. Mehr als 20 Millionen Menschen sind direkt betroffen. Die Gründe für diese Katastrophe sind vielseitig. Nahrungsmittelspekulationen gehören dazu.

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Nahrungsmittelspekulation Hungerkatastrophe Ostafrika

Nahrungsmittelspekulationen befeuern Hungersnot

Hungerkatastrophen, wie jene, die aktuell in Ostafrika Millionen von Menschenleben bedroht, werden von verschiedenen Faktoren hervorgerufen und befeuert. Bürgerkriege, der Klimawandel, das Wetterphänomen El Niño und unterdrückende Staatenregime, aber auch Nahrungsmittelspekulationen von Banken, Hedgefonds und Investmentgesellschaften sowie anderen Akteuren der Finanzbranche gehören zu den Auslösern und Verstärkern.

Nahrungsmittelspekulationen treffen vor allem die Ärmsten

Bereits seit zu Beginn der 2000er Jahre wird zunehmend mit den lebensnotwendigen Agrarrohstoffen wie Reis, Weizen oder Getreide an den internationalen Börsen und Warenterminmärkten spekuliert. Dabei wird auf fallende oder steigende Preise gesetzt, um schnelle und hohe Gewinne zu erzielen. Dies führt zu starken Preisschwankungen, da nicht mehr die Mechanismen von Angebot und Nachfrage den Marktpreis bestimmen, sondern weil fiktive Erwartungen der internationalen Börse die Lebensmittelpreise festlegen.

Laut der Organisation Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED) haben diese Unregelmäßigkeiten der Preise auf dem Weltmarkt für Grundnahrungsmittel weitreichende Auswirkungen, vor allem für Menschen aus Ländern des globalen Südens, die einen hohen Anteil – zumeist mehr als 70 Prozent – ihres Einkommens in Nahrungsmittel investieren müssen, um überleben zu können. Hierzu zählen vor allem Menschen auf dem afrikanischen Kontinent, die in Regionen beheimatet sind, in denen bereits der kleinste Eingriff in ein sensibles Nahrungsmittelgeflecht verheerende Folgen haben kann. Viele der betroffenen Länder zählen zu den Nettonahrungsmittelimporteuren. Starke Schwankungen der Weltmarktpreise wirken sich ungebremst auf die heimischen Märkte aus: Kleinbauern müssen beispielsweise ihre Produktionen zu ungünstigen Zeitpunkten, in denen die Preise niedrig sind, verkaufen, da ihnen die Lagermöglichkeiten fehlen. Übertrieben hohe Preise für Grundnahrungsmittel führen hingegen dazu, dass ganze Bevölkerungsgruppen auf minderwertige Produkte zurückgreifen und im verehrenden Fall ihren Konsum sogar auf ein Minimum begrenzen müssen. Ausgaben für andere wichtige Bereiche, wie beispielsweise für Gesundheit und Bildung, fallen gänzlich weg.

Steigende Weltmarktpreise mindern Nothilfe

Aktuell kämpfen abermals Millionen von Menschen um ihr Leben. Sicher, die aktuelle Hungerkatastrophe am Horn von Afrika und umliegenden Regionen wird von mehreren Faktoren beeinflusst: Langanhaltende Dürren ausgelöst durch den Klimawandel und dem Wetterphänomen El Niño, dem anhaltenden Bürgerkrieg im Südsudan und der Terrorisierung der Bevölkerung im Norden Nigerias durch die radikal-islamistische Boko Haram, sowie korrupte Regime, die Ihre Bevölkerungen enteignen und unterdrücken. Doch auch die Nahrungsmittelspekulationen befeuern die aktuelle Situation. Seit Wochen bitten die Vereinten Nationen die internationale Staatengemeinschaft um finanzielle Hilfe. Die bisherige Unterstützung liegt jedoch weit hinter den benötigten Mitteln, um eine ausreichende Nothilfe zu leisten. Die aktuell wieder steigenden Weltmarktpreise für Lebensmittel erschweren die Situation, um ausreichend Nahrungsmittel für die betroffenen Menschen bereitzustellen.

Politik tut sich mit Verbot schwer

Der bekannte Soziologe und ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung Jean Ziegler sagte vor wenigen Tagen: „Börsenspekulation auf Grundnahrungsmittel könnte morgen früh durch den Bundestag, durch die Parlamente verboten werden.“ Tatsächlich hatte sich in den vergangenen Wochen auf europäischer Ebene etwas getan. Eine breite und fraktionsübergreifende Zustimmung unter EU-Abgeordneten hatte sich entwickelt, um maßlose Nahrungsmittelspekulationen zu unterbinden. Am Ende stimmte die Mehrheit jedoch für den Vorschlag der EU-Kommission und nicht für ein weitreichendes Verbot. Der Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet zwar Regulierungen, laut Oxfam seien diese jedoch viel zu gering, um die exzessiven Nahrungsmittelspekulationen auf dem Warenterminmärkten einzudämmen. Auch der Deutsche Bundestag lehnte im Februar unter tatkräftiger Mithilfe der Koalition aus CDU und SPD Anträge der Oppositionsparteien, die unter der Thematik „Bekämpfung von Fluchtursachen“ standen und unter anderem ein Verbot von Nahrungsmittelspekulationen forderten, ab.

 

 

Foto: GEMEINSAM FÜR AFRIKA | Bünning

Minister Müller stellt Marshallplan mit Afrika auf Wirtschaftsgipfel in Nairobi vor

08.02.2017: Beim deutsch-afrikanischen Wirtschaftsgipfel in Nairobi stellte Minister Müller heute die wichtigsten Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika vor. Die Inhalte des Marshallplans stehen zur öffentlichen Diskussion, an der Sie sich beteiligen können. Wir geben hier einige Denkanstöße.

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Minister Müller stellt Marshallplan mit Afrika auf Wirtschaftsgipfel in Nairobi vor

Wirtschaftsinvestitionen und berufliche Bildung gehören zu den zentralen Eckpunkten eines neuen Marshallplans mit Afrika, den Bundesminister Dr. Gerd Müller heute auf dem Wirtschaftsgipfel in Nairobi vorstellte. Auf der Konferenz in der kenianischen Hauptstadt gaben rund 400 Vertreterinnen und Vertreter afrikanischer und deutscher Unternehmen, Verbände und der Politik Anstöße für mehr Investitionen in Afrika.

Eckpunkte des Marshallplans stehen zur Diskussion

Im Zuge der G20-Präsidentschaft der deutschen Bundesregierung in diesem Jahr arbeiten Politik und Wirtschaft an neuen Konzepten für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll, so Müller, die berufliche Bildung sein, denn sie sei der Schlüssel für mehr Investitionen und Jobs in Afrika. „Deshalb starten wir mit einem neuen Berufsbildungsbildungsprogramm, dessen Erfolgsrezept in der Praxisorientierung und in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft liegt. Unternehmen, die in Afrika investieren, brauchen gut ausbildete Fachkräfte, die Jugend Afrikas braucht Ausbildung und Zukunftsperspektiven. Das bringen wir zusammen und kurbeln auf diese Weise Investitionen in Afrika an.“, so Müller auf dem Wirtschaftsgipfel in Nairobi.

In einem Dialog mit afrikanischen und europäischen Partnern der deutschen Entwicklungspolitik, aber auch der Wirtschaft, Wissenschaft, von Kirchen und Politik sollen die Eckpunkte des Marshallplans mit Afrika weiterentwickelt werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lädt zudem alle Interessierten ein, sich bis zum 25. Februar an der Online-Diskussion zu beteiligen und die Inhalte des Marshallplans mit Afrika mit zu gestalten. Den Entwurf des Marshallplanes finden Sie hier. Sie haben die Möglichkeit, jedes einzelne Kapitel zu kommentieren.

Interessen afrikanischer Staaten müssen stärker berücksichtigt werden

Nachdem die Eckpunkte bereits zu Beginn des Jahres erstmals vorgestellt wurden, äußerte sich der Vorstandsvorsitzende des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) Bernd Bornhorst zu den Inhalten des Marshallplans. „Deutschland muss in einer engeren Zusammenarbeit die Interessen der afrikanischen Staaten berücksichtigen“, erklärte Bornhorst. Grundvoraussetzung dafür seien beispielsweise entwicklungsfreundliche Handelsabkommen. In diesem Zusammenhang müssten die Entwürfe der aktuellen Wirtschaftsabkommen von afrikanischen Ländern mit der EU gestoppt werden. Freihandelsabkommen wie zum Beispiel das EPA-Abkommen zwischen 16 westafrikanischen Ländern und der EU legen fest, dass sich westafrikanische Märkte unbegrenzt für Importe aus Europa öffnen. Gleichzeitig werden Schutzzölle abgeschafft, um der EU unbeschränkten Zugang zu Afrikas Rohstoffen zu gewähren, während westafrikanische Länder zu ihrem Nachteil den Wegfall der Zolleinnahmen hinnehmen sollen.

 

 

Foto: © Stefan Trappe