Unterrichtsmaterial: „Kinderrechte“
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Vor 25 Jahren, am 20. November 1989, beschlossen die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder (KRK). Die Konvention erkennt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten und Rechtssubjekte an und verbrieft einzelne Rechte (z.B. Recht auf Schutz vor Gewalt oder Recht auf Bildung), auf die alle Kinder – ungeachtet sozialer, kultureller, religiöser oder sonstiger Differenzen – einen Anspruch haben und die sie auf Grundlage der Konvention geltend machen können. Seither haben sich alle Nationen der Welt, mit Ausnahme der USA, dem Südsudan und Somalia, dazu verpflichtet die KRK in nationales Recht zu übertragen und für ihre Durchsetzung Sorge zu tragen.
Schwerpunkt: Achtung der Meinung des Kindes (Art. 13, KRK)
Schwerpunkt: Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6, KRK)