Testamentspenden

Hinterlassen Sie etwas, das bleibt.

  • Haltende Hände I,_©Maik Maid CC BY-ND 2.0

Sie möchten mit Ihrem Testament nicht nur Ihre Angehörigen versorgen, sondern die Lebenssituation der Menschen in Afrika verbessern?  Dann unterstützen Sie die Mitgliedsorganisationen von GEMEINSAM FÜR AFRIKA.

Das bewirken Sie durch Ihr Erbe:

  • Sie haben die Möglichkeit, nachhaltige Projekt zu unterstützen, die in Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort zu einer Verbesserung der Lebensumstände in den Ländern Afrikas beitragen. GEMEINSAM FÜR AFRIKA ist ein Zusammenschluss von Nicht-Regierungsorganisationen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren.
  • Sie gestalten die Zukunft aktiv mit. Eine Erbschaftsspende bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun, Bleibendes zu schaffen und die Zukunft mitzugestalten
  • Befreiung von der Erbschaftssteuer. Gemeinnützige Vereine sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Jede Testamentszuwendung und jede Schenkung kommt somit uneingeschränkt den Menschen in den Projektländern unserer Mitgliedsorganisationen zugute.
  • Auch mit einem kleinen Beitrag kann viel bewirkt werden – jeder Euro zählt!

Sie können GFA auf unterschiedlicher Weise in Ihrem Testament bedenken:

  • Erbe: Wenn Sie sich dafür entscheiden, GEMEINSAM FÜR AFRIKA als Ihren Vollerben einzusetzen, dann vermachen Sie uns Ihr gesamtes Erbe.
  • Miterbe: Sie setzen GEMEINSAM FÜR AFRIKA zusammen mit anderen Erben, die Ihnen am Herzen liegen, als Miterben ein. In Ihrem Testament legen Sie fest, welcher Erbe welchen Anteil erhalten soll.
  • Vermächtnis: Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie einen Teil Ihres Vermögens an GEMEINSAM FÜR AFRIKA. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen gewissen Geldbetrag handeln.

Häufige Fragen und Antworten:

Warum ist ein Testament wichtig?

  • Ein zu Lebzeiten verfasstes Testament gibt die Sicherheit, dass nach Ihrem Ableben alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist.
  • Viele Menschen möchten auch über ihren Tod hinaus dauerhaft und nachhaltig unterstützen. Dies kann durch die Gründung einer Stiftung oder durch ein Vermächtnis an GEMEINSAM FÜR AFRIKA geschehen.
  • Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in sogenannten Ordnungen geregelt. Erbberechtigt sind danach die Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben, sowie Ihre Verwandten. Nur ein Testament kann die gesetzliche Abfolge außer Kraft setzen.

Wie mache ich ein Testament?

Für detaillierte Anleitungen zum Verfassen eines Testaments sind die Informationsmaterialien von Mein Erbe tut Gutes eine hilfreiche Quelle.

Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer bei GEMEINSAM FÜR AFRIKA?

  • Der Verein GEMEINSAM FÜR AFRIKA ist vom Finanzamt als gemeinnützig bekannt. Aus diesem Grund sind Sie auch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
  • Jede Testamentszuwendung und jede Schenkung kommt somit uneingeschränkt den Menschen in den Projektländern unserer Mitgliedsorganisationen zugute.

Kann ich bestimmte Mitgliedsorganisationen oder Projekte unterstützen?

  • Wir werden Ihre Testamentsspende dort einsetzen, wo sie gerade am dringendsten gebraucht wird, und die größte Wirkung entfaltet.
  • Falls Sie jedoch thematisch verschiedene Projekte unterstützen möchten, können Sie dies angeben. In diesem Fall wird der Betrag entsprechend Ihren Wünschen aufgeteilt.
  • Wenn Sie beabsichtigen, einen bestimmten Betrag einer einzelnen Mitgliedsorganisation zuzuweisen oder ein spezifisches Projekt zu fördern, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die entsprechende Organisation zu wenden oder diese im Testament zu benennen.

Welche Angaben müssen enthalten sein, damit GEMEINSAM FÜR AFRIKA in meinem Testament bedacht wird?

Neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, ist es gut, wenn Sie unsere vollständige Adresse nennen:

Gemeinsam für Afrika e.V.

Oranienstraße 185

10999 Berlin

Kann ich trotzdem Angehörige in meinem Testament bedenken?

  • Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie in Ihrem Testament in erster Linie Ihre Angehörigen, Ihre Kinder und Enkelkinder bedenken.
  • Viele Unterstützer*innen machen das so und setzen in ihrem Testament (vorranging) Angehörige als Erb*innen ein, während sie GEMEINSAM FÜR AFRIKA einen Teil ihres Vermögens vermachen.

Wie erfährt GEMEINSAM FÜR AFRIKA, dass ich Sie in meinem Testament bedacht habe?

  • Es steht Ihnen selbstverständlich frei, uns zu Lebzeiten über Ihren Entschluss zu informieren, GEMEINSAM FÜR AFRIKA in Ihrem Nachlass zu bedenken. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Im Erbfall werden sämtliche Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen nach Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht informiert.
  • Wer Ihr Testament in Verwahrung hat oder findet, ist zur Ablieferung an das Nachlassgericht verpflichtet; dies gilt auch für ein nicht notariell beglaubigtes Testament.

Was mache ich, wenn ich meine Testamentsspende widerrufen/ändern will?

  • Es ist und bleibt Ihre Entscheidung!
  • Wir wissen, dass sich Umstände und damit Entscheidungen ändern können. Deshalb können Sie die Zuwendung an die GEMEINSAM FÜR AFRIKA in Ihrem Testament jederzeit ändern und an Ihren Lebensumständen anpassen.

Wen kann ich zu weiteren Fragen zum Thema Testamentsspende ansprechen?

  • Sie möchten ein bestimmtes Projekt unterstützen oder haben Fragen zu Ihrem Vermächtnis?
  • Kontaktieren Sie uns gerne. Wir tragen dafür Sorge, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Kontakt:

Dorothee Brennauer
Tel.: 030 29 77 24 27
E-Mail: brennauer[at]gemeinsam-fuer-afrika.de

Kontakt:

Dorothee Brennauer
Tel.: 030 29 77 24 27
E-Mail: brennauer[at]gemeinsam-fuer-afrika.de