Streit um Schutz für eritreische Flüchtlinge in Europa
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Streit um Schutz für eritreische Flüchtlinge in Europa
Nach einer eigenen Untersuchung der Menschenrechtslage in Eritrea wird die Schweiz auch zukünftig von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Eritrea in ihre Heimat absehen, da ihre Sicherheit nicht gewährleistet sei. Die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat diese Entscheidung am Mittwoch in Göttingen begrüßt. Nicht alle europäischen Staaten sind sich in der Einschätzung der Menschenrechtssituation in Eritrea einig.
„Dringend muss sich Europa mehr für Menschenrechte und eine Demokratisierung in Eritrea einsetzen, um den Exodus von immer mehr jungen Menschen aus dem Kleinstaat einzudämmen. Solange es dabei keine spürbaren Fortschritte gibt, muss Eritreern in Europa Schutz gewährt werden, da sie vor schlimmster Verfolgung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit fliehen.“ Eritreer stellten im Jahr 2014 in Deutschland mit 13.198 Anträgen auf politisches Asyl die drittgrößte Flüchtlingsgruppe. In der Schweiz bildeten sie mit 9.851 Asylgesuchen die größte Gruppe Schutzsuchender.
Nach einem Besuch einer Delegation des schweizerischen Außen- und Justizministeriums in dem Staat am Horn von Afrika wird die Schweiz an ihrer bisherigen Asylpraxis festhalten und abgelehnte Asylbewerber nicht in ihre Heimat abschieben, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag. Mehrere politische Parteien in der Schweiz hatten im Herbst 2014 eine restriktivere Flüchtlingspolitik gegenüber Eritreern gefordert und Rückführungen abgelehnter Asylbewerber verlangt. Doch die von dem schweizerischen Bundesamt für Migration initiierte Fact-Finding-Mission konnte bei ihrem Besuch in Eritrea im Januar 2015 keine nachhaltige Verbesserung der Menschenrechtslage feststellen.
„Hätte die Schweiz ihren Flüchtlingsschutz für Eritreer gelockert, so hätte dies auch schwerwiegende Folgen für zehntausende eritreische Flüchtlinge in der Europäischen Union gehabt“, erklärte Ulrich Delius. Denn das dänische Justizministerium hatte am 25. November 2014 erklärt, Eritreer würden nicht mehr automatisch als politische Flüchtlinge anerkannt, sondern müssten fortan individuell ihre Verfolgung nachweisen. Die Einwanderungsbehörden Dänemarks hatten, nach Angaben der GfbV zuvor einen umstrittenen Report zur Menschenrechtslage in Eritrea veröffentlicht, der dem Land vermeintliche Fortschritte beim Respekt der Menschenrechte bescheinigte. Menschenrechtsorganisationen kritisierten den Bericht, weil er im Widerspruch zu den ersten Recherchen einer Untersuchungskommission steht, die im Juni 2014 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzt wurde, um Menschenrechtsverletzungen in Eritrea zu dokumentieren. Scharfe Kritik an dem Report kam auch von in dem Bericht genannten Zeugen und Experten, die der Behörde vorwarfen, sie seien in der Publikation falsch zitiert worden.
Die meisten Eritreer fliehen, GfbV vor dem zeitlich unbegrenzten Militärdienst, willkürlichen Verhaftungen, Folter, Zwangsarbeit sowie vor der Verweigerung von Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit. Im weltweiten Index der Pressefreiheit belegt Eritrea den 180. und letzten Platz belegt Eritrea den 180. und letzten Platz. Auch bei der Frage der Religionsfreiheit rangiert der Staat regelmäßig unter den am schlechtesten platzierten Ländern. Eritrea gilt als einer der repressivsten Staaten der Welt.
Quelle: gfbv.de