Individualbeschwerdeverfahren tritt in Kraft: Kinder können sich von nun an in Genf beschweren

16.04.2014: Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Kinderrechte.

Ein großer Tag für die Rechte der Kinder: 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention trat am 14. April 2014 3. Zusatzprotokoll in Kraft. Das Individualbeschwerdeverfahren gibt Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von Rechtsverletzungen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren. Jahrelang hatte sich unsere Mitgliedsorganisation Kindernothilfe für die Schaffung dieser Option eingesetzt.

Das neue Verfahren sieht vor, dass Kinder im Fall einer Rechtsverletzung beim UN-Ausschuss eine Beschwerde einlegen können. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Ausschuss auch kindgerechte Formen der Beschwerde ermöglicht, also etwa erklärende Zeichnungen oder Videobotschaften zulässt“, erläutert Christoph Dehn, stellvertretender Vorsitzender der Kindernothilfe. Der Weg für die Beschwerde in Genf ist jeweils frei, sobald die nationalen Rechtsinstanzen durchlaufen sind.

Zwar sind die Empfehlungen des UN-Ausschusses zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht rechtlich bindend, sie können jedoch hohen politischen Druck erzeugen und Staaten damit zum Einlenken bewegen. „Wir hoffen darauf, dass die neue Regelung Staaten stärker als bisher motiviert, für den Schutz der Kinderrechte im eigenen Land zu sorgen“, hebt Dehn hervor.

Zehn Staaten haben das Protokoll bislang ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet, darunter Deutschland. Nun geht es darum, viele weitere Staaten von diesem Verfahren zu überzeugen, damit alle Kinder auf der Welt davon profitieren.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kindernothilfe.

Bild: Kindernothilfe

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