Kinder in Kamerun aus Haft entlassen

04.05.2017: Krieg, Terror, Hunger, Flucht - vor allem Kinder sind unter den genannten Bedingungen oftmals vollständig hilflos und werden in ihrer Notlage missbraucht. In Kamerun konnte nun unsere Mitgliedsorganisation Kinderrechte Afrika e.V. zusammen mit ihrem Partner ALDEPA einen wichtigen Erfolg erzielen.

In einigen Krisenregionen Afrikas, in denen Rebellengruppen und Terrormilizen aktiv sind, werden auch häufig Kinder als Soldaten oder Terrorhelfer missbraucht. Terrororganisationen zwangsrekrutieren die Minderjährigen, um sie beispielsweise für gezielte Anschläge einzusetzen. Aufgrund des vermehrten Aufkommens dieser Zwangsrekrutierungen, besonders im äußersten Norden von Kamerun, laufen Kinder und Jugendliche immer wieder Gefahr unter Generalverdacht gestellt zu werden. Besonders Kinder und Jugendliche, die aus Nigeria stammen, stehen dabei im Fokus. Der bloße Verdacht, dass ein Kind einen Kontakt zu einer Terrorgruppe haben könnte, reicht aus, um es für viele Monate zu inhaftieren – ohne gerichtlichen Prozess. Somit befinden sich seit Jahren Kinder in Gefängnissen, einhergehend mit groben Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung jeglicher Kinderrechte.

Juristischer Erfolg bedeutet Erfolg für Kinderrechte

Unsere Bündnisorganisation Kinderrechte Afrika e.V., die sich zusammen mit ihrer afrikanischen Partnerorganisation ALDEPA in Kamerun für minderjährige Inhaftierte einsetzt, hat in den vergangenen Wochen Erfolge für die Stärkung und Durchsetzung von Kinderrechten erzielen können. Durch die Mobilisierung lokaler Akteure der Justiz konnte für aktuell betroffene Kinder und Jugendliche ein Rechtsbeistand organisiert werden. Darüber hinaus wurden Haftprüfungsanträge arrangiert. Anfang April kamen dann die ersten Freisprüche für 23 Minderjährige, die sich seit 2014 und 2015 im Gefängnis von Maroua befanden. Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Situation in der Region ist dies ein herausragender juristischer Erfolg.

Ausbeutung in Gefängnissen

Dieser Erfolg gewinnt besonders an Bedeutung, betrachtet man die katastrophalen Haftbedingungen in den oftmals heruntergekommenen Gefängnissen. Minderjährige Inhaftierte genießen keinen besonderen Schutz. Der Grad der Ausbeutung, des sexuellen Missbrauchs und der sonstigen Übergriffe auf Kinder durch erwachsene Mithäftlinge ist hoch. Die Essensversorgung ist für alle Insassen unzureichend und eine ausreichende medizinische Betreuung fehlt.

Soziale Betreuung der Minderjährigen

Unter den 23 minderjährigen Häftlingen befanden sich kamerunische sowie nigerianische Kinder und Jugendliche. Zunächst wurden die aus Kamerun stammenden Inhaftierten freigelassen. Normalerweise werden ehemalige ausländische Häftlinge in ihre Heimat zurückgeschickt. Dort werden sie jedoch zumeist nicht mehr in die Gesellschaft integriert sondern als Kriminelle geächtet. In ihrer Heimat Nigeria könnte so ein Teufelskreislauf beginnen, der mit einer erneuten Inhaftierung sowie einer schlechten Behandlung einhergehen würde. Kinderrechte Afrika e.V. und ALDEPA konnten mit der Hilfe von lokalen Vertretern des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sowie des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) erreichen, dass die Minderjährigen vorerst im Land bleiben durften. Alle 23 ehemaligen Inhaftierten wurden der staatlichen Sozialeinrichtung in Maroua überstellt und sollten daraufhin wieder in die Gesellschaft und in ihre Familien eingegliedert werden. Kinderrechte Afrika e.V. und ALDEPA unterstützen einen solchen Prozess mit intensiven Workshops für die Betroffenen, in denen vor allem die zivilgesellschaftliche Teilhabe, Friedensprozesse und das Zusammenleben in der Gemeinschaft sowie Zukunftsvorstellungen und -perspektiven der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Das kamerunische Sozialministerium stellte zudem vier Sozialarbeiter bereit, um eine psychosoziale Betreuung zu gewährleisten.

Wiedereingliederung in die Familien

Für unsere Bündnisorganisation Kinderrechte Afrika e.V. und der Partnerorganisation ALDEPA ist die Arbeit nach der Freilassung und der anschließenden sozialen Erstbetreuung der Kinder und Jugendlichen jedoch noch nicht beendet. Mit Hilfe einer ausgeweiteten Recherche wird darüber hinaus die Familienzusammenführung angestrebt, um die Minderjährigen langfristig in ein möglichst gesichertes Umfeld einbinden zu können. Es stellte sich bereits heraus, dass einige der nigerianischen Familien in Flüchtlingsunterkünften an der Grenze von Kamerun zu Nigeria leben. Anfang Mai 2017 war die Suche nach den Familien nun endgültig erfolgreich. Fast alle nigerianischen Kinder und Jugendlichen werden nun bis zum 10. Mai zu ihre Familien zurückkehren können. Auch in diesem Prozess besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Partnerorganisation von Kinderrechte Afrika e.V. und dem kamerunischen Sozialministerium. ALDEPA bereitet dabei die Familien auf die Rückkehr der Kinder vor, währenddessen das Ministerium die Wiedereingliederung auf administrativer Seite begleitet.

Die Arbeit unserer Mitgliedsorganisation

Seit vielen Jahren setzt sich Kinderrechte Afrika e.V. mit Hilfe seiner afrikanischen Partnerorganisationen dafür ein, Kindern in Not ihre Grundrechte zu ermöglichen. Mehr über die unermüdliche Arbeit unserer Mitgliedsorganisation erfahren sie hier.

 

Foto: © Jacky Naegelen/Reuters | Kinderrechte Afrika e.V.

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