Menschenrechte in der EntwicklungszusammenarbeitDie Millennium-Entwicklungsziele (MDG) sind politische Zielsetzungen für so genannte Entwicklungsländer, die 2000 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Als übergeordnetes Ziel gilt die Halbierung der Armut. In der Millenniums-Erklärung wird betont, dass Frieden, Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Menschenrechte eng miteinander verbunden sind und Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind.Neue EntwicklungsagendaAb dem Jahr 2015 ersetzen die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs: Sustainable Development Goals) die MDGs. Bei den SDGs handelt es sich ebenfalls um politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die an die MDGs anknüpfen und nachhaltige Entwicklung auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene sichern sollen. Anders als die MDGs, sollen die SDGs für alle Länder weltweit gelten, auch für den globalen Norden. Die Wahrung der Menschenrechte gilt als Schlüssel für Entwicklung und nimmt dabei eine zentrale Position ein. Auf diese Weise sollen nicht nur die Folgen der Armut, sondern vor allem auch ihre Ursachen bekämpft werden.Menschenrechte spielen zentrale RolleZiel der SDGs ist es, Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen in Würde leben und ihre Fähigkeiten entfalten können. Deshalb müssen soziale Sicherheit, menschenwürdige Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, sauberes Trinkwasser und sanitäre Versorgung als Menschenrechte in der neuen globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda festgeschrieben werden, und alle Menschen müssen Zugang zu diesen Rechten erhalten (Quelle und weitere Informationen: VENRO).Mehr Informationen zu den MDGs und den SDGs finden Sie hier.Menschenrechtsansatz in der EntwicklungspolitikGrundgedanke des Menschenrechtskonzepts in der Entwicklungspolitik ist, dass sich die gesamte entwicklungspolitische Arbeit systematisch an menschenrechtlichen Standards und den Prinzipien internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen orientiert. Menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit fördert demnach „inklusive“ Entwicklung, d.h. sie beseitigt gesellschaftliche Barrieren und stärkt partizipative Prozesse, damit auch die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden.Jeder hat das Recht auf ein Leben in WürdeWichtig ist hier die Wahrnehmung, dass Menschen, die in Armut leben oder unter den Folgen von Konflikten und Katastrophen leiden, Inhaber von Rechten sind, keine Empfänger von Wohltätigkeit. So wird anerkannt, dass jeder Einzelne einen legitimen Anspruch auf Rechte und ein Leben in Würde hat, und dass gleichzeitig bestimmten gesellschaftlichen Akteuren die Pflichten und Verantwortlichkeiten zukommen, Menschenrechte umzusetzen (z.B. Regierung, Justiz, Parlament).