Update zu den Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik

29.01.2016: Der erste Wahlgang in der Zentralafrikanischen Republik brachte kein klares Ergebnis. Eine Stichwahl am 14. Februar soll die Entscheidung bringen.

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Update zu den Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik

Nachdem der erste Wahlgang in der Zentralafrikanischen Republik am 30. Dezember 2015 kein klares Ergebnis zu Tage brachte, sollte am kommenden Sonntag, dem 31. Januar, der zweite Wahlgang stattfinden. Dieser Termin wurde jetzt auf den 14. Februar nach hinten verschoben.

Verfassungsgericht bestätigt Ergebnisse

Am Montag bestätigte das Verfassungsgericht der Zentralafrikanischen Republik die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl am 30. Dezember letzten Jahres. Anicet Georges Dologuele erreichte demnach 24 Prozent der Stimmen und sein Gegner Faustin Archange Touadere 19 Prozent. Die ursprünglich für den 31. Januar geplanten Stichwahlen sollen nun am 14. Februar stattfinden. Die Präsidentin der Übergangsregierung, Catherine Samba-Panza, konnte in den Wahlen nicht antreten, da es die Verfassung Mitgliedern der Übergangsregierung untersagt, für das Amt zu kandidieren. Die Übergangsregierung wird solange im Amt bleiben, bis eine neue Regierung gebildet ist.

Parlamentswahlen annulliert

Im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen annullierte das Verfassungsgericht die Resultate der Parlamentswahlen mit der Begründung, es hätte Unregelmäßigkeiten, unleserliche Stimmzettel und schlecht ausgebildete Wahlhelfer gegeben. In Teilen des Landes konnten die Menschen nur in der Präsidentschaftswahl abstimmen, weil die Stimmzettel für die Parlamentswahl nicht rechtzeitig ankamen.

Kandidaten der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zeigten sich über die Entscheidung, die Parlamentswahlen zu annullieren aber die Präsidentschaftswahlen anzuerkennen, verwundert. Sie bemängelten, dass es keinen Grund zu der Annahme gäbe, dass die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen glaubwürdiger als die der Parlamentswahlen sein sollten.

Das Verfassungsgericht erklärte außerdem, dass Kandidaten der Parlamentswahlen wohl in die Unregelmäßigkeiten verwickelt waren. Insgesamt hatte es über 400 offizielle Beschwerden über den Verlauf der Wahlen gegeben. Die Wiederholung der Parlamentswahlen soll auch am 14. Februar stattfinden.

Stichwahl zwischen zwei ehemaligen Premierministern

Die für den 31. Januar geplante Stichwahl zwischen den beiden Präsidentschaftskandidaten Dologuele und Touadere wurde nun auf den 14. Februar verlegt. Einige Beobachter vermuten jedoch, dass sich der Termin noch weiter verzögern könnte. Ungefähr zwei Millionen Menschen hatten am 30. Dezember ihre Stimme abgegeben. Dologuele war zwischen 1998 und 2001 Premierminister der Zentralafrikanischen Republik und Touadere hatte das Amt zwischen 2008 bis 2013 inne.

Die Wahlen gelten als wichtiger Schritt zur Rückkehr zu Demokratie und Stabilität, in einem Land, das seit März 2013 von gewaltsamen Konflikten gezeichnet ist. Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, seit der ehemalige Präsident François Bozizé im März 2013 von Putschisten der muslimischen Séléka-Bewegung abgesetzt wurde. Rund 1000 Menschen starben seitdem bei Kämpfen zwischen den muslimischen Séléka-Rebellen und den christlichen Anti-Balaka Milizen.

Vereinte Nationen verlängern Sanktionen gegen die Zentralafrikanische Republik

Am Mittwoch entschied der UN-Sicherheitsrat einvernehmlich, die bereits bestehenden Sanktionen gegen die ZAR zu verlängern. Der Rat forderte alle UN-Mitgliedsstaaten auf, die Sanktionen zu respektieren und durchzuführen. Dazu gehören ein Waffenembargo, das Einfrieren von Vermögen und ein Reiseverbot gegen Personen, die für den Konflikt als mitverantwortlich gelten. Im Rahmen der Verhandlungen forderte der UN-Sicherheitsrat noch einmal, dass der zweite Wahlgang und die Wiederholung der Parlamentswahlen transparent, fair und frei ablaufen. Dies sei eine wichtige Vorraussetzung, damit das Land den Übergang zum Frieden schaffen könne. Eine Lösung der gewalttätigen Auseinandersetzungen sei dringen notwendig, da der dort herrschende Konflikt eine Gefahr für die Stabilität der ganzen Region darstelle.

Der Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik hat seit 2013 rund eine Million Menschen zur Flucht gezwungen. Rund die Hälfte von ihnen hat Zuflucht in den Nachbarstaaten gefunden. Das UN-Ernährungsprogramm WFP geht davon aus, dass 1,6 Millionen Menschen in dem Land mittlerweile auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen ist.

Weitere Informationen zu der Situation und den Wahlen in der Zentralafrikanischen Republik finden Sie hier.