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Menschenrechtsverletzung und Flucht

Trotz einer Vielzahl von Menschenrechtsabkommen- und Institutionen werden weltweit täglich Menschenrechte verletzt. Eine Vielzahl von Organisationen hat Menschenrechtsverletzungen den Kampf angesagt.

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Bootsflüchtlinge_c_UNO-Fluechtlingshilfe

Menschenrechtsverletzung und Flucht

Verletzung von Menschenrechten

Es gibt weltweit zahlreiche Menschenrechtsabkommen und Institutionen, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Dennoch werden Tag für Tag in aller Welt Menschenrechte verletzt.

Es gibt wohl kaum einen Staat, in dem keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden, selbst der moderne demokratische Rechtsstaat der Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz. Besonders häufige und schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen sich allerdings gegenwärtig in manchen Schwellen- und Entwicklungsländern. Selten verletzt dabei ein Staat nur ein einzelnes Menschenrecht, meist sind es gleich mehrere Rechte gleichzeitig.

Menschenrechtsorganisationen:
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen, wie amnesty international oder Human Rights Watch, veröffentlichen jährlich Berichte, die über die Menschenrechtverletzungen weltweit berichten. Damit wollen sie die Einhaltung der Menschenrechte einfordern und Menschen vor Willkür und Unterdrückung bewahren. Einige dieser Organisationen haben Beraterstatus bei den Vereinten Nationen.

Menschenrechtsverletzungen als Fluchtursache

Die wenigsten Menschen verlassen ihre Familie und ihre Heimat ohne Grund – vor allem, wenn der der Fluchtweg lebensgefährlich ist. Meist sind Verletzungen der Menschenrechte die Ursache von Flucht, aufgrund von politischer Verfolgung, kriegerischen Konflikten – und Armut: Wird das Recht auf Nahrung, auf Bildung, auf Gesundheitsfürsorge, auf Erwerbseinkommen – also auf ein menschenwürdiges Leben – nicht verwirklicht, dann haben Menschen keine Perspektiven. Sie sehen sich gezwungen, ihr Land zu verlassen, um für sich und ihre Familien eine neue Zukunft aufzubauen.

Doch wenn Menschen nicht vor bewaffneten Konflikten fliehen oder nachweislich politisch verfolgt werden, haben sie meist geringe Chancen, in reichen Ländern Asyl zu erhalten. Sie werden hierzulande oft als „Wirtschaftsflüchtlinge” bezeichnet. In diesem Fall wird den Menschen, die aufgrund von Armut ihre Heimat verlassen, ihr legitimer Anspruch auf Rechte und ein Leben in Würde nicht gewährt. Im Gegenteil, auch in Europa werden die Menschenrechte der Flüchtlinge noch verletzt. Viel zu oft müssen sie in menschenunwürdigen Umständen leben, ohne Nahrung, ohne Sicherheit und ohne ein Dach über dem Kopf.

Schuld daran ist die europäische Flüchtlingspolitik. Aufgrund der Dublin III-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen, in dem sie erstmalig registriert werden. Die meisten Flüchtlinge kommen über Italien, Spanien und Griechenland nach Europa. Sie müssen dort Asyl beantragen, selbst wenn sie Familienangehörige in anderen EU-Ländern haben. Sind sie einmal in einem Land als Flüchtling anerkannt, können sie in keinem anderen europäischen Land mehr Asyl beantragen. Doch in den Ländern Südeuropas erhalten sie meist wenig Unterstützung vom Staat und sind auf sich alleine gestellt. Viele sind obdachlos und haben kaum Möglichkeiten legal Geld zu verdienen.

Weltweit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht

Über 50 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. So viel wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Neben dem Nahen Osten sind auch afrikanische Herkunftsländer stark betroffen. Die Länder in Afrika, aus denen derzeit die meisten Geflüchteten stammen, sind Somalia mit 1,1 Millionen, Sudan mit 670.000, Südsudan mit 510.000 und die Demokratische Republik Kongo mit 490.000 Flüchtlingen (UNHCR).

Fluchtroute Mittelmeer

Da Flüchtlingen aus afrikanischen Ländern eine legale Einreise nach Europa meist nicht möglich ist, bleibt ihnen oft nur der gefährliche Weg über das Mittelmeer. 2014 wagten laut Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mindestens 218.000 Flüchtlinge und Migranten die Überfahrt, mehr als 3.400 Menschen kamen dabei ums Leben. Seit dem Jahr 2000 sind laut einer Erhebung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mehr als 22.000 Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa umgekommen, die meisten von ihnen auf dem Mittelmeer.

Aufnahme von Flüchtlingen

Es sind keineswegs vor allem die reichen Länder, die die Flüchtlinge aufnehmen. Die allermeisten von ihnen – neun von zehn – finden Zuflucht in benachbarten Ländern. Es sind die armen und ärmsten Länder, die die Hauptlast tragen. Nur ein bis zwei Prozent der Geflüchteten gelangen nach Europa!

GEMEINSAM FÜR AFRIKA fordert menschenwürdiges Leben in Herkunftsländern

GEMEINSAM FÜR AFRIKA fordert, dass die Ursachen von Flucht ernst genommen und tragfähige Lösungen gesucht werden – für ein menschenwürdiges Leben in den Herkunftsländern. Um Perspektiven für die Menschen zu schaffen, müssen die Menschenrechte geachtet, langfristig wirksame Entwicklungszusammenarbeit ausgebaut, der Klimawandel bekämpft und ungerechte Wirtschafts- und Handelsstrukturen beseitigt werden.

Um weitere Bootskatastrophen zu verhindern, muss darüber hinaus dringend eine gemeinsame europäische Mission zur Seenotrettung gestartet werden, nachdem im Oktober 2014 die italienische Seenotrettungsaktion „Mare Nostrum“ beendet wurde. Die momentan laufende europäische „Triton-Mission“, ausgeführt von Frontex, beschränkt sich vor allem auf den Grenzschutz und ist unzureichend ausgestattet.

Hier finden Sie eine Stellungnahme von GEMEINSAM FÜR AFRIKA zum Thema Migration und Flucht.

Fact Sheet: Wie Migrations- und Entwicklungspolitik verknüpft werden können

 

Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit

Im Rahmen der 2015 verabschiedeten Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) spielen Menschenrechte und ihr Schutz eine zentrale Rolle.

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Zentrum für Kinder mit Behinderung_©Pascal Bünning/GEMEINSAM FÜR AFRIKA

Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit

Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit

Die Millennium-Entwicklungsziele (MDG) sind politische Zielsetzungen für so genannte Entwicklungsländer, die 2000 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Als übergeordnetes Ziel gilt die Halbierung der Armut. In der Millenniums-Erklärung wird betont, dass Frieden, Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Menschenrechte eng miteinander verbunden sind und Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind.

Neue Entwicklungsagenda

Ab dem Jahr 2015 ersetzen die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs: Sustainable Development Goals) die MDGs. Bei den SDGs handelt es sich ebenfalls um politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die an die MDGs anknüpfen und nachhaltige Entwicklung auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene sichern sollen. Anders als die MDGs, sollen die SDGs für alle Länder weltweit gelten, auch für den globalen Norden. Die Wahrung der Menschenrechte gilt als Schlüssel für Entwicklung und nimmt dabei eine zentrale Position ein. Auf diese Weise sollen nicht nur die Folgen der Armut, sondern vor allem auch ihre Ursachen bekämpft werden.

Menschenrechte spielen zentrale Rolle

Ziel der SDGs ist es, Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen in Würde leben und ihre Fähigkeiten entfalten können. Deshalb müssen soziale Sicherheit, menschenwürdige Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, sauberes Trinkwasser und sanitäre Versorgung als Menschenrechte in der neuen globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda festgeschrieben werden, und alle Menschen müssen Zugang zu diesen Rechten erhalten (Quelle und weitere Informationen: VENRO).

Mehr Informationen zu den MDGs und den SDGs finden Sie hier.

Menschenrechtsansatz in der Entwicklungspolitik

Grundgedanke des Menschenrechtskonzepts in der Entwicklungspolitik ist, dass sich die gesamte entwicklungspolitische Arbeit systematisch an menschenrechtlichen Standards und den Prinzipien internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen orientiert. Menschenrechtsorientierte Entwicklungszusammenarbeit fördert demnach „inklusive“ Entwicklung, d.h. sie beseitigt gesellschaftliche Barrieren und stärkt partizipative Prozesse, damit auch die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden.

Jeder hat das Recht auf ein Leben in Würde

Wichtig ist hier die Wahrnehmung, dass Menschen, die in Armut leben oder unter den Folgen von Konflikten und Katastrophen leiden, Inhaber von Rechten sind, keine Empfänger von Wohltätigkeit. So wird anerkannt, dass jeder Einzelne einen legitimen Anspruch auf Rechte und ein Leben in Würde hat, und dass gleichzeitig bestimmten gesellschaftlichen Akteuren die Pflichten und Verantwortlichkeiten zukommen, Menschenrechte umzusetzen (z.B. Regierung, Justiz, Parlament).

Armut und Menschenrechte

Armut und Menschenrechtsverletzungen gehen oftmals Hand in Hand, denn Armut kann Menschen davon abhalten ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einzufordern.

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Kleinbauern in Äthiopien_©Foto: GEMEINSAM FÜR AFRIKA/Pascal Bünning

Armut und Menschenrechte

Menschenrechte sind die Voraussetzung für ein Leben in Freiheit, Würde und Gleichberechtigung. Ihre Verwirklichung ist notwendig für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Sie gewährleisten, dass jeder Mensch am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen und seinen Lebensstil, seine Kultur und Religion frei wählen kann.

In der Erklärung der UN-Weltkonferenz zu Menschenrechten in Wien im Juni 1993 ist bereits ausgeführt, dass „die Existenz der weit verbreiteten extremen Armut den vollen und effektiven Genuss der Menschenrechte hemmt …, insbesondere der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.“

Armut verletzt Menschenrechte

Mangelnder Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge, Nahrung und anderen existentiellen Grundbedürfnissen behindert häufig auch den Zugang zu bürgerlichen und politischen Rechten. Er hält Menschen davon ab, auch ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einzufordern. Dadurch bleiben sie oft in einem Kreislauf aus verletzten Rechten, Armut und Ohnmacht gefangen. Dies zeigt, dass Menschenrechte nicht teilbar sind und sich gegenseitig bedingen.

Obwohl dieser Zusammenhang bekannt ist, und 1986 von der UN-Generalversammlung eine Erklärung zum Recht auf Entwicklung verabschiedet worden ist, leben weltweit über eine Milliarde Menschen in extremer Armut – oft unter Bedingungen, die sie aus eigener Kraft nicht ändern können. Dabei werden ihnen grundlegende Rechte verweigert: auf Nahrung, auf Bildung oder auf körperliche und geistige Gesundheitsfürsorge.

Wachsende soziale Ungleichheit

Solche Rechte werden nicht umgesetzt, obwohl ausreichend Ressourcen für alle Menschen vorhanden sind. Allerdings sind die Ressourcen sehr ungleich verteilt. So besitzt allein ein Prozent der Weltbevölkerung fast die Hälfte des weltweiten Vermögens (Quelle: Studie Oxfam), es besitzen die wohlhabendsten 20 Prozent der Weltbevölkerung 84 Prozent des globalen Haushaltseinkommens. Die Schere zwischen Armut und Reichtum wird weltweit immer größer und lässt hunderte Millionen Menschen in extremer Armut leben. Deshalb muss soziale Ungleichheit, innerhalb und zwischen den Staaten, überwunden werden.

Armut und die Folgen von Armut verletzten tagtäglich die Menschenrechte von unzähligen Menschen weltweit!

Hintergrundinformationen zum Thema Hunger und Armut.

 

Menschenrechtsinstitutionen und -konventionen

Als eine der ersten Initiativen der Vereinten Nationen verabschiedeten deren Mitgliedsstaaten am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie enthält 30 Artikel, in denen erstmals die Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft umfassend formuliert wurden.

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte_©GEMEINSAM FÜR AFRIKA

Menschenrechtsinstitutionen und -konventionen

Internationale Menschenrechtsdokumente

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Als eine der ersten Initiativen der Vereinten Nationen verabschiedeten deren Mitgliedsstaaten am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).

Sie enthält 30 Artikel, in denen erstmals die Rechte aller Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft umfassend formuliert wurden. Die AEMR ist universell und unteilbar. Die Artikel betreffen wirtschaftliche, soziale, kulturelle, politische und bürgerliche Menschenrechte.

Da es sich bei der AEMR nur um eine Deklaration handelt, ist sie vor allem eine Absichtserklärung der UN-Mitgliedstaaten. Für die rechtliche Gültigkeit dieser erklärten Rechte müssen sie in Konventionen, die internationale Regeln festsetzen, niedergelegt werden.

Hier können Sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte herunterladen.

Thema „Menschenrechte“ und „Geschichte der Menschenrechte“ im Detail.

Internationale Charta der Menschenrechte

1966 wurden die ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtspakte zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Sozialpakt) sowie zu den politischen und bürgerlichen Rechten (Zivilpakt) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden diese beiden Menschenrechtspakte die Internationale Charta der Menschenrechte.

Zentrale international geltende Menschenrechtsabkommen

Neben der Internationalen Charta der Menschenrechte gibt es zahlreiche weitere spezielle, internationale Übereinkommen.

Schutz der Menschenrechte

Sobald ein Staat eine Konvention ratifiziert, wird diese für ihn rechtlich bindend. Der Staat akzeptiert darin festgelegte Verfahren, um zu überprüfen, ob die in der Konvention festgelegten Rechte gewährleistet sind, auch wenn dafür nationale Gesetze geändert werden müssen. Monitoring- und Berichtsverfahren dienen der Kontrolle, ob die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten und Fortschritte in der Gewährleistung von Menschenrechten erreicht werden.

Völkerrechtlich verbindliche Abkommen dienen Menschenrechtsorganisationen und –aktivist/-innen als Arbeitsbasis. Sie können sich auf diese Positionen berufen, wenn sie von ihren Regierungen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen einfordern.

Hier finden Sie mehr zum Thema im Detail.

Internationale Institutionen für Menschenrechte

Vereinte Nationen:

UN-Generalversammlung

UN-Sicherheitsrat

UN-Menschenrechtsrat

UN-Hochkommissariat für Menschenrechte

Internationaler Strafgerichtshof

Weitere Menschenrechtsorgane der UNO finden Sie hier.

Daneben gibt es zahlreiche nationale und regionale Menschenrechtsinstitutionen, wie in Europa die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den Europarat und die Europäische Union.

Auf dem afrikanischen Kontinent spielt dabei die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die 2002 in die Afrikanische Union (AU) überführt wurde, eine wichtige Rolle. Es gibt dort eine Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker sowie Afrikanische Gerichtshöfe.

Afrikanisches Menschenrechtsabkommen

Auch wenn die in den UN-Konventionen festgeschriebenen Menschenrechte für alle gelten, gibt es zusätzliche Menschenrechtsschutzsysteme in den unterschiedlichen Weltregionen. Die regionalen Menschenrechtskonventionen sollen die UN-Konventionen verstärken.

Dazu zählt beispielsweise die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Diese wird auch Banjul-Charta genannt und wurde auf dem 18. Treffen der Staats- und Regierungschefs der Organisation für Afrikanischen Einheit (OAU) am 27. Juni 1981 in Nairobi einstimmig verabschiedet. Am 21. Oktober 1986 trat sie in Kraft; sie wurde von allen afrikanischen Staaten ratifiziert. Damit ist sie das mitgliederstärkste regionale Menschenrechtsabkommen weltweit.

Die Banjul-Charta ist in drei Teile gegliedert: Rechte und Pflichten (Art. 1-29), Maßnahmen zum Schutze der Menschenrechte und Rechte der Völker (Art. 30-63) und Allgemeine Bestimmungen (Art. 64-68).

Zu ihren Besonderheiten gehört, dass sie

  • anders als europäische oder amerikanische Konventionen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso abdeckt wie bürgerliche und politische Rechte.
  • über die individuellen Rechte hinaus auch kollektive Rechte von Völkern schützt.
  • anerkennt, dass Personen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Sie führt bestimmte Pflichten des Einzelnen gegenüber der Familie, der Gesellschaft, dem Staat und der internationalen Gemeinschaft auf. (Quelle: DIMR, Kompass)

Ausführlichere Informationen zur Afrikanischen Charta finden Sie hier.

Hier können Sie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker lesen.

Weitere regionale Menschenrechtsabkommen finden Sie hier.